Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 4 Ws 75/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10146
OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 4 Ws 75/99 (https://dejure.org/1999,10146)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1999 - 4 Ws 75/99 (https://dejure.org/1999,10146)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 4 Ws 75/99 (https://dejure.org/1999,10146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 56a; StPO § 268a Abs. 1, 3 § 453
    Nachträglicher Erlass eines Bewährungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 146
  • StV 2001, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei

    Dieser Ansicht haben sich inzwischen - soweit ersichtlich - der überwiegende Teil der Rechtsprechung und auch Teile der Literatur angeschlossen (LG Freiburg MDR 1992, 798; StV 1994, 534; OLG Düsseldorf StraFO 1999, 238; NStZ-RR 2000, 146; StV 2001, 225; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126; Fischer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 453, Rn. 3).

    Dabei wird über die vorgenannten Gründe hinaus angeführt, dass dem Verurteilten im Fall einer nachträglichen Beschlussfassung das Recht genommen werde, sich zunächst zur Frage der Strafaussetzung und dann zur Ausgestaltung der Bewährung zu äußern und auf diese Weise die Entscheidung mit zu beeinflussen; überdies dürfe der Verurteilte auch darauf vertrauen, dass die ausgesprochene Bewährung nicht ohne weiteren Anlass nachträglich mit Auflagen und Weisungen versehen wird (LG Freiburg a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146, 147).

    Die Aussetzung der Vollstreckung der einen der beiden erkannten Freiheitsstrafen zur Bewährung ist aber insoweit nicht ohne Wirkung, als die Bedingung einer straffreien Führung auch ohne Bewährungsbeschluss selbstverständlich ist und eine Mindestbewährungszeit von zwei Jahren aus dem Gesetz folgt; diese beiden Rechtswirkungen haben eine Beschlussfassung i.S.d. § 268a StPO nicht zur Voraussetzung (LG Kempten a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.; LG Freiburg a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146, 148; OLG Hamm StV 1993, 121; NStZ-RR 2000, 126f.; Horn a.a.O.).

    Für eine Klarstellung ist aber insofern kein Bedarf, als der Verurteilte ohnehin noch nach § 268a Abs. 3 StPO über die (gesetzlichen) Rechtswirkungen der mit Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 27. März 2007 gewährten Bewährung zu belehren ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146, 148), da auch dies bislang unterlassen worden ist, insoweit aber ein Nachholen nicht nur möglich, sondern sogar durch § 453a StPO gesetzlich geregelt ist.

    Diesen Ausführungen stimmt der Senat unter Aufrechterhaltung seiner von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Rechtsprechung (vgl. StV 2001, 225 = NStZ-RR 2000, 146) zu.

  • OLG Koblenz, 06.09.2022 - 4 Ws 361/22

    Nachholung einer unterlassenen Ausgestaltung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Aus diesem Grund ist ohne Änderung der dem Urteil zugrundeliegenden Tatsachen die Nachholung eines versehentlich unterbliebenen Beschlusses gemäß § 268a Abs. 1 oder 2 StGB rechtlich unzulässig (vgl. auch MüKo-StPO/Moldenhauer, 1. Aufl. § 268a Rn. 18 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. 4 Ws 75/99 v. 03.05.1999 - StV 2001, 225; Beschl. 4 Ws 401/07 v. 26.07.2007 - StV 2008, 512; OLG Hamm, Beschl. 3 Ws 710/99 v. 02.12.1999 - NStZ-RR 2000, 126).
  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 86/07

    Nachholbarkeit eines versehentlich unterbliebenen Bewährungsbeschlusses;

    aa) Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, die Nachholung eines versehentlich unterlassenen Bewährungsbeschlusses sei unzulässig, sofern sich nicht der von dem erkennenden Gericht beabsichtigte Inhalt des Bewährungsbeschlusses bereits aus den Urteilsgründen ergebe (OLG Dresden a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 225 f.; Horn in SK-StGB, § 56 Rdnr. 34; KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 453 Rdnr. 3) und seine Nachholung somit eine bloße Dokumentation dessen sei, was das erkennende Gericht gewollt und in den Urteilsgründen auch zum Ausdruck gebracht habe (so etwa OLG Dresden a.a.O.).
  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 23/20

    Festlegung von Bewährungszeitdauer bei nachträglicher

    Ist diese Bestimmung (versehentlich) unterblieben, so läuft eine Bewährungszeit im Umfang der gesetzlich vorgesehenen Mindestdauer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Ws 710/99 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 4 Ws 75/99 -, juris Rn. 10; Claus in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB 4. Aufl., § 56a Rn. 6; Hubrach in: Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 56a Rn. 9; Ostendorf in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB 5. Aufl., § 56a Rn. 2; Schall, a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht